Allgemeine Mietbedingungen (Stand 01.11.2022)
Die Vermietung des Objekts „Hausboot Nike“ erfolgt ausschließlich über www.floatinghouses.de. Eine direkte Buchung über www.hausboot-nike.de ist nicht möglich.
Präambel
Das Mietverhältnis kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter (hier Floatinghouses) zustande.
Der Mieter muss mind. 18 Jahre alt sein. Das Hausboot wird nachfolgend als „Objekt“ bezeichnet.
Übernahme und Rückgabe des Hausbootes
Es erfolgt eine Übergabe des Objektes in einwandfreiem Zustand vor Ort. Der Mieter erhält vom Beauftragten eine Einweisung, auch technischer Art, in das Objekt. Am letzten Tag wird das Objekt durch den Mieter an den Beauftragten zurückübergeben. Defekte Geräte oder festgestellte Mängel sind dem Beauftragten von Floatinghouses mitzuteilen.
Es ist darauf zu achten, dass der Kühlschrank und das Gefrierfach geleert werden. Fenster und Türen sind zu schließen. Elektrogeräte (wie Wasserkocher, Kaffeemaschine etc.) sind auszuschalten. Vergisst der Mieter Gegenstände auf dem Objekt, so können ihm diese per Post gegen Entgelt zugesandt werden. Auch eine kostenfreie Abholung ist möglich. Kommt weder die Zusendung, noch die Abholung in angemessenem Zeitraum zustande, werden die Gegenstände (gegen Gebühr) entsorgt.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Unverfügbarkeit des Bootes
Ist das Hausboot durch nicht vom Vermieter zu vertretene Umstände oder aufgrund höherer Gewalt nicht verfügbar, können Mieter und Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus der Unmöglichkeit der „Zurverfügungstellung“ sind ausgeschlossen.
Haftung des Vermieters
Die Benutzung des Objektes durch den Mieter und seine Mitbenutzer erfolgt auf eigene Gefahr. Je nach Witterung kann es bei extremen Bedingungen (während des Mietverhältnisses) wie z. B. Nebel, Schnee, Sturm, Eisregen etc. zu Nutzungseinschränkungen kommen. Eine unverzügliche Kontaktaufnahme zum Beauftragen ist erforderlich. Für daraus resultierende eventuelle Nutzungsausfälle haftet der Vermieter nicht.
Sollte sich vor der geplanten Anmietung eine Extrem-Wettersituation abzeichnen, wird der Vermieter den Mieter unverzüglich kontaktieren.
Versicherung und Schadensmeldungen
Es besteht seitens des Vermieters eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung inkl. Selbstbeteiligung bei der Allianz Esa EuroShip GmbH. Versicherungsprämien sind im Mietpreis enthalten. Entstehen durch den Mieter während der Mietzeit Schäden, so sind diese umgehend vor Ort dem Beauftragten zu melden. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die durch den Mieter oder seine Mitbenutzer vorsätzlich oder absichtlich herbeigeführt wurden. Der Mieter ist für alle Schäden in vollem Umfang haftbar, sofern diese nicht durch die Versicherung übernommen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Hausboot sich festliegend in der Marina Papenberge befindet und keine Veränderung des Liegeplatzes oder Standortes erlaubt ist. Der Mieter darf mit dem Hausboot den Hafen nicht verlassen. Entsprechende technische Vorkehrungen wurden im Vorfeld getroffen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter hat sich während der Mietdauer wie der Besitzer selbst zu verhalten, d. h. das Objekt ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Er ist ebenso für das Verhalten seiner Mitbenutzer und/oder Gäste verantwortlich. Er hat das Hausboot mit sämtlichem Zubehör vor Beschädigungen und Zerstörung zu bewahren und Beeinträchtigungen zu unterlassen. Es ist nicht gestattet, irgendwelche Veränderungen am Boot oder der Ausrüstung vorzunehmen.
Der Mieter ist verpflichtet, sofern es die Sicherheit des Bootes während des Mietzeitraums erfordert, notwendige Reparaturen durch den Vermieter durchführen zu lassen oder abhanden gekommene Gegenstände zu ersetzen. Die Ausführung der Arbeiten wird durch den Beauftragten in Auftrag gegeben oder von ihm selbst erledigt.
Der Mieter hat während der Mietdauer folgende Pflichten:
- keine Untervermietung
- kein Rauchen auf oder im Mietobjekt
- keine Tierhaltung
- sorgsamer und ordnungsgemäßer Umgang mit dem Boot und seiner Ausstattung
- die Lautstärke so zu regeln, dass keine anderen Gäste beeinträchtigt werden
- den Internetzugang nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen (kein Filesharing)
- den Anweisungen des Hafenmeisters Folge zu leisten
Sollte es zu einem erhöhten Reinigungsaufwand nach Beendigung der Mietdauer kommen (bedingt durch Rauchen, Flecken in den Sitzmöbeln etc.), so behalten wir uns eine zusätzliche weitere Reinigungsgebühr nach Aufwand vor, die jedoch mind. 100 € beträgt.
Kommt es zu einer Verstopfung der Toilette (aufgrund Einwurf von festen Gegenständen, Hygieneartikeln, nicht biologisch abbaubaren flüssigen bzw. auf die Biologie toxisch wirkenden Stoffen) und einer damit verbundenen Reinigung der Kleinkläranlage, so werden dem Mieter zusätzlich 180 Euro netto + MwSt. + ggf. Fahrtkosten der Handwerksfirma in Rechnung gestellt.
Der Mieter kennt die Liegeplatzordnung der Marina Papenberge an.
Sonstige Bestimmungen und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag kommt deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Ludwigsburg. Werden Teile des Vertrages durch gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Datenschutz
Durch die Anfrage oder Buchung werden persönliche Daten (wie Namen, Adressen etc.) festgehalten. Diese Daten werden vom Vermieter vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an fremde Dritte (mit Ausnahme aller auf ein Mindestmaß erforderlichen Angaben an den Beauftragten) und diese dienen ausschließlich dem Zustandekommen des Vertrages.